Gesamtbezüge des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie gewährte Kredite Die Vorstandsvergütung umfasst kurzfristige fällige Leistungen, aktienbasierte Leistungen und Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Die nachfolgende Tabelle stellt die einzelnen Komponenten der Vorstandsvergütung nach IFRS dar. Zur näheren Erläuterung siehe Vergütungsbericht im zusammengefassten Lagebericht: (XLS:) Download Vorstandsvergütung nach IFRS 2016 2017 in T € in T € Festvergütung 6.385 6.148 Sachbezüge und sonstige Leistungen 664 266 Summe der kurzfristigen erfolgsunabhängigen Vergütung 7.049 6.414 Kurzfristige erfolgsabhängige Barvergütung 9.063 4.890 Summe der kurzfristigen Vergütung 16.112 11.304 Wertänderung bisheriger Ansprüche aus der aktienbasierten Vergütung über virtuelle Bayer-Aktien −1.275 538 Im laufenden Jahr erdiente aktienbasierte Vergütung Aspire 5.217 9.082 Wertänderung bisheriger Ansprüche aus der aktienbasierten Vergütung Aspire −923 −641 Summe der aktienbasierten Vergütung (Vergütung mit langfristiger Anreizwirkung) 3.019 8.979 Dienstzeitaufwand für im laufenden Jahr erdiente Pensionszusagen 3.902 3.907 Summe der langfristigen Vergütung 6.921 12.886 Abfindung im Zusammenhang mit der Beendigung eines Dienstvertrags 4.542 1.978 Gesamtvergütung (nach IFRS) 27.575 26.168 Zusätzlich zu der obigen Vergütung wurden im Rahmen der Pensionsverpflichtungen gegenüber den aktiven Vorstandsmitgliedern 245 T € an versicherungsmathematischen Gewinnen (Vorjahr: Verluste in Höhe von 3.196 T €) erfolgsneutral erfasst. Im Vorjahr ergaben sich die Verluste im Wesentlichen aufgrund des gesunkenen Zinsniveaus. Die Pensionszahlungen für frühere Vorstandsmitglieder und ihre Hinterbliebenen betrugen 12.758 T € (Vorjahr 12.800 T €). Die Pensionsverpflichtungen für die früheren Vorstandsmitglieder und ihre Hinterbliebenen betrugen 184.479 T € (Vorjahr: 188.850 T €). Die Bezüge des Aufsichtsrats betrugen 3.703 T € (Vorjahr: 3.479 T €). Über die Aufsichtsratsvergütung hinaus erhalten die Arbeitnehmervertreter, die Arbeitnehmer im Bayer-Konzern sind, Entgeltleistungen, die nicht im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Aufsichtsrat stehen. In Summe erhielten die Arbeitnehmervertreter aus solchen Tätigkeiten 767 T € (Vorjahr: 939 T €). Gegenüber den Arbeitnehmervertretern im Aufsichtsrat bestanden Pensionsverpflichtungen in Höhe von 3.941 T € (Vorjahr: 4.399 T €). Zum 31. Dezember 2017 bestanden, wie im gesamten Jahr und im Vorjahr, keine Vorschüsse und Kredite an Mitglieder des Vorstands oder des Aufsichtsrats.