Vergütungssystem des Aufsichtsrats Die Vergütung des Aufsichtsrats richtet sich nach den entsprechenden Satzungsbestimmungen, die durch Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung am 28. April 2017 mit großer Mehrheit gebilligt wurden. Demnach wurde die Vergütung des Aufsichtsrats mit Wirkung zum 29. April 2017 um 10 % erhöht. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten nun neben dem Ersatz ihrer Aufwendungen eine jährliche feste Vergütung von 132 T € (Vorjahr: 120 T €). Gemäß den Empfehlungen des DCGK werden Vorsitz und stellvertretender Vorsitz im Aufsichtsrat sowie Vorsitz und Mitgliedschaft in Ausschüssen gesondert berücksichtigt. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält ab dem 29. April 2017 eine feste Vergütung von 396 T € (Vorjahr: 360 T €), sein Stellvertreter 264 T € (Vorjahr: 240 T €), womit auch die Übernahme von Mitgliedschaften bzw. Vorsitzen in Ausschüssen abgegolten ist. Mitgliedern von Ausschüssen steht eine zusätzliche Vergütung zu. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses erhält als zusätzliche Vergütung 132 T € (Vorjahr: 120 T €) und jedes andere Mitglied des Prüfungsausschusses erhält 66 T € (Vorjahr: 60 T €). Der Vorsitzende eines anderen Ausschusses erhält 66 T € (Vorjahr: 60 T €) und jedes Mitglied eines anderen Ausschusses erhält 33 T € (Vorjahr: 30 T €). Für die Mitgliedschaft im Nominierungsausschuss wird unverändert keine zusätzliche Vergütung gewährt. Ausschusstätigkeiten werden für höchstens zwei Ausschüsse berücksichtigt, wobei bei Überschreiten dieser Höchstzahl die zwei höchstdotierten Funktionen maßgeblich sind. Veränderungen im Aufsichtsrat und in seinen Ausschüssen während des Geschäftsjahres führen zu einer zeitanteiligen Vergütung. Darüber hinaus erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats für jede persönliche Teilnahme an einer Präsenzsitzung des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse wie bisher ein Sitzungsgeld von 1 T €. Das Sitzungsgeld ist auf 1 T € pro Tag begrenzt. Die Aufsichtsratsmitglieder haben gegenüber dem Aufsichtsrat im Rahmen einer Selbstverpflichtung erklärt, dass sie für jeweils 25 % der gewährten festen Vergütung einschließlich der Vergütung für Ausschusstätigkeit (vor Abzug von Steuern) Bayer-Aktien kaufen und jeweils während der Dauer ihrer Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der Bayer AG halten werden. Dies gilt nicht, wenn die Mitglieder des Aufsichtsrats aufgrund dienst- oder arbeitsvertraglicher Verpflichtungen an diesem Aktienerwerb gehindert sind oder wenn sie ihre feste Vergütung zu mindestens 85 % nach den Richtlinien des Deutschen Gewerkschaftsbundes an die Hans-Böckler-Stiftung oder aufgrund einer dienst- oder arbeitsvertraglichen Verpflichtung an den Arbeitgeber abführen. Wird in diesen Fällen ein geringerer Teil als 85 % der festen Vergütung abgeführt, bezieht sich die Selbstverpflichtung auf den nicht abgeführten Teil. Seit 2017 wurde die Verpflichtung zum Kauf von Bayer-Aktien so angepasst, dass nur noch in den ersten fünf Jahren der Mitgliedschaft im Aufsichtsrat Aktien zu kaufen sind, wobei diese Bayer-Aktien dann bis zum Ende der Mitgliedschaft im Aufsichtsrat gehalten werden müssen. Dabei werden auch die bereits vor 2017 im Rahmen der Selbstverpflichtung erworbenen Bayer-Aktien berücksichtigt. Mit dieser Selbstverpflichtung zur Investition in Bayer-Aktien und zum Halten dieser Aktien wollen die Aufsichtsratsmitglieder ein weiteres Element für die Ausrichtung ihres Interesses auf einen langfristigen, nachhaltigen Unternehmenserfolg schaffen. Vergütung des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr Die folgende Tabelle fasst die Komponenten der Vergütung des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2017 zusammen: (XLS:) Download Aufsichtsratsvergütung 2017 der Bayer AG Feste Vergütung Sitzungsgeld Gesamt 2016 2017 2016 2017 2016 2017 in T € in T € in T € in T € in T € in T € 1 Aufsichtsratsmitglied seit 28. April 2017 2 Aufsichtsratsmitglied seit 4. Juni 2017 3 Aufsichtsratsmitglied seit 1. Oktober 2017 4 Aufsichtsratsmitglied bis 28. April 2017 5 Aufsichtsratsmitglied bis 4. Juni 2017 6 Aufsichtsratsmitglied bis 30. September 2017 7 Aufsichtsratsmitglied bis 29. April 2016 Zum 31. Dezember 2017 amtierende Aufsichtsratsmitglieder Dr. Paul Achleitner 180 192 5 5 185 197 Dr. Simone Bagel-Trah 120 128 5 3 125 131 Dr. Norbert W. Bischofberger1 – 92 – 3 – 95 André van Broich 150 170 5 6 155 176 Thomas Ebeling 120 128 4 4 124 132 Dr. Thomas Elsner1 – 134 – 7 – 141 Johanna W. (Hanneke) Faber 81 128 2 4 83 132 Colleen A. Goggins1 – 90 – 3 – 93 Heike Hausfeld1 – 112 – 4 – 116 Reiner Hoffmann 127 128 5 2 132 130 Frank Löllgen 173 192 8 8 181 200 Prof. Dr. Wolfgang Plischke 162 256 5 8 167 264 Petra Reinbold-Knape 180 192 5 4 185 196 Detlef Rennings2 – 76 – 3 – 79 Sabine Schaab3 – 36 – 3 – 39 Michael Schmidt-Kießling 120 128 4 5 124 133 Dr. Klaus Sturany 240 256 9 9 249 265 Werner Wenning (Vorsitzender) 360 384 9 10 369 394 Prof. Dr. Otmar D. Wiestler 150 160 4 6 154 166 Oliver Zühlke (stellvertretender Vorsitzender) 240 256 9 8 249 264 In den Jahren 2016 / 2017 ausgeschiedene Aufsichtsratsmitglieder Dr. Clemens Börsig4 120 39 5 2 125 41 Dr. Thomas Fischer4 180 58 9 4 189 62 Yüksel Karaaslan5 150 65 5 2 155 67 Petra Kronen6 150 105 4 3 154 108 Dr. Helmut Panke7 59 – 4 – 63 – Sue H. Rataj4 120 39 5 2 125 41 Heinz Georg Webers4 120 39 5 2 125 41 Prof. Dr. Dr. Ernst-Ludwig Winnacker7 59 – 2 – 61 – Gesamt 3.361 3.583 118 120 3.479 3.703 Über die Aufsichtsratvergütung hinaus erhalten die Arbeitnehmervertreter, die Arbeitnehmer im Bayer-Konzern sind, Entgeltleistungen, die nicht in Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Aufsichtsrat stehen. In Summe erhielten die Arbeitnehmervertreter aus solchen Tätigkeiten 767 T € (Vorjahr: 939 T €). Vergütungen oder Vorteile für persönlich erbrachte Leistungen, insbesondere Beratungs- und Vermittlungsleistungen, bestanden nicht. Daneben hat die Gesellschaft zugunsten der Aufsichtsratsmitglieder eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen, die die gesetzliche Haftpflicht aus der Aufsichtsratstätigkeit abdeckt.